Joggerin und Jogger am Strand
Das Gütesiegel
Über das Gütesiegel

Das QVH-Gütesiegel wird an Unternehmen - Hersteller von medizinischen Hilfsmitteln und Leistungserbringer (Sanitätshäuser) - vergeben, die die QVH-Qualitätsstandards erfüllen und dies mit einer Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachgewiesen haben.

Welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, um das QVH-Gütesiegel zu erhalten, sehen Sie unter der Rubrik Anforderungen. Unternehmen, die sich für das QVH-Gütesiegel interessieren, finden unter Siegel beantragen weitere Angaben.

Die Anforderungen werden vom Qualitätsverbund Hilfsmittel e. V. (QVH) erarbeitet. Hier sind Patienten und Behinderte, Hersteller und Leistungserbringer sowie Ärzte und Krankenkassen organisiert. Welche Unternehmensstandorte das QVH-Gütesiegel bereits tragen sehen Sie in unserer Datenbank der Standorte mit Siegel.

 
 
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