Systemwechsel jetzt: Hilfsmittelversorgung neu denken für mehr Patientenorientierung

Der Ort des des diesjährigen Qualitätsforums


Das heutige Besucher- und Schulungszentrum der Medizintechnik-Firma KARL STORZ in Berlin-Mitte war ursprünglich das Kaiserin-Augusta-Hospital, das 1869 gegründet wurde und lange als Krankenhaus diente. Im Jahr 2010 wurde es zum Zentrum für Wissenstransfer und Fortbildung in der modernen Medizintechnik und verbindet somit den historischen medizinischen Bezug des Gebäudes mit zukunftsorientierter Innovation.

Begrüßung und Einleitung


Das 14. Qualitätsforum des QVH in Berlin stand unter dem Motto „Systemwechsel jetzt: Hilfsmittelversorgung neu denken für mehr Patientenorientierung“, wobei der Mensch und dessen Lebensqualität im Fokus stehen. Die Veranstaltung im historischen Gebäude sollte die Verbindung von Tradition, Medizintechnik, Innovation und höchsten Qualitätsansprüchen in der dynamischen Hilfsmittelversorgung neu definieren. Der Tag war in zwei Blöcke unterteilt:


Der erste Teil widmete sich dem Perspektivwechsel, der den Menschen in den Mittelpunkt rückt und die politischen Rahmenbedingungen beleuchtet. Der zweite Block behandelte den Praxistransfer, indem Analysen, Zukunftsstrategien und die Verbindung von Evidenz und Ökonomie diskutiert wurden.

Stefan Schwartze, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, betonte in seinem Vortrag die Notwendigkeit, bei der Hilfsmittelversorgung den Menschen und seine Bedürfnisse konsequent in den Mittelpunkt zu stellen, anstatt sich primär von Paragraphen leiten zu lassen. Er sieht die Hilfsmittelversorgung als eine sektorenübergreifende Teamarbeit, die eine stärkere Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren (Leistungserbringer, Kostenträger, medizinisches Personal) erfordert und strikt am Patientenwohl ausgerichtet werden muss.
Schwartze kritisierte die Fehlanreize im Gesundheitssystem, die das Patientenwohl oft hintanstellen. Dies äußere sich in kurzen Arzt-Patienten-Kontakten und gravierenden Versorgungsdefiziten, insbesondere bei der Hilfsmittelversorgung. Gekündigte Versorgungsverträge verschärften die Härten für Betroffene durch verzögerte oder mangelhaft organisierte Hilfe. Er forderte die konsequente patientenorientierte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, wie dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, sowie die Schaffung verbindlicher, einheitlicher Begutachtungsstandards..
Angesichts des demografischen Wandels und des Personalmangels sieht er die Digitalisierung, insbesondere Telemonitoring, als zwingende Verpflichtung an, um die Effektivität der Versorgung zu steigern, unnötige Arzt- und Klinikbesuche zu reduzieren und mehr Verantwortung auf andere medizinische Fachkräfte zu übertragen. Er räumte ein, dass die Refinanzierung von Telemonitoring und den notwendigen Investitionen in Technologie und geschultes Personal aktuell die Hauptschwierigkeit darstellt und eine Lösung dafür essentiell ist. Gleichzeitig mahnte er, dass bei aller Digitalisierung der direkte menschliche Kontakt für vulnerable Patientengruppen unverzichtbar bleibe. Er bekräftigte sein persönliches Engagement, die Patientenperspektive in die politischen Prozesse einzubringen und sich für diese notwendigen Reformen einzusetzen.

Dr. Anna Niemeyer von der TMF e.V. (Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung) betonte die zentrale Rolle medizinischer Register als organisierte Systeme zur Beobachtung von Versorgungsprozessen, Verordnungen und Zuständen im Gesundheitswesen. Die TMF fungiert als neutrale, partizipative Plattform zur Abstimmung von Standards, Konzepten und zur Gestaltung rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen für die medizinische Forschung in Deutschland. Sie bündelt die
Interessen einer heterogenen Community aus Kliniken, Hochschulen und Forschungsverbünden und stellt ihre Ergebnisse in einem frei zugänglichen Toolpool bereit.
Niemeyer wies anschaulich darauf hin, dass Register der strukturierten und langfristigen Erfassung von Daten über definierte Patientengruppen, Krankheiten oder Expositionen dienen. Im Gegensatz zu kontrollierten klinischen Studien (RCTs), die oft ein ideales, „sauberes“ Setting (hohe interne Validität) abbilden, spiegeln Register die Versorgungsrealität (hohe externe Validität) wider. Dadurch liefern sie unverzichtbare Antworten auf folgende Fragen:
Sicherheit: Quantifizierung seltener Risiken und Untersuchung langfristiger Outcomes von Therapien über viele Jahre.
Wirksamkeit: Unabhängige Vergleiche von Therapien und Hilfsmitteln unter Alltagsbedingungen.
Versorgungsforschung: Analyse des Einflusses politischer Entscheidungen und Organisationsformen auf die tatsächliche Versorgung.
Als eines der ältesten Forschungswerkzeuge ermöglichen Register durch Sortierung und Verknüpfung von Daten neue Erkenntnisse. Sie sind insbesondere für die Versorgung mit Hilfsmitteln essentiell, wo aktuell kaum international publizierte, strukturierte Daten existieren. Ein norwegisches Zerebralparese-Register dient als Beispiel dafür, wie ein solches System repräsentative, langfristige und multimodale Daten liefert, die direkt in die Versorgungsplanung einfließen können.
Die größte Herausforderung ist die Nachhaltigkeit und Finanzierung. Es ist notwendig, in eine strukturierte Governance (Führung, Ethik, IT, Datenmanagement) zu investieren, die auf Langfristigkeit ausgelegt ist und unabhängige Entscheidungs- und Arbeitsprozesse sichert – vergleichbar mit der robusten, aber stetigen Bewegung einer Amöbe. Die TMF unterstützt Registerbetreibende durch die Erstellung von Vorlagen und Hilfestellungen und beteiligt sich aktiv an der Kommentierung des Medizin-Registergesetzentwurfs, um die Arbeit in Deutschland zu erleichtern und die über 400 existierenden Register optimal zu vernetzen.

Carla Meyerhoff-Grienberger vom GKV-Spitzenverband betonte die enorme Bedeutung der Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung, welche jährlich 32 Millionen Versorgungen umfasst und eng mit der Pflege verknüpft ist, da jedes Hilfsmittel zur Erleichterung des Alltags und zur Entlastung der Pflege beiträgt. Sie sieht Digitalisierung in der Versorgung als entscheidende Stellschraube für die Zukunft. Obwohl im Hilfsmittelbereich bereits seit Jahren digitale Prozesse bestehen, müssten digitale Versorgungskonzepte  und die digitale Beratung und Einweisung in den
Gebrauch von Hilfsmitteln zukünftig noch deutlich stärker vorangetrieben werden, um Prozesse zu vereinfachen und dem Patienteninteresse zu dienen. Dabei müsse jedoch parallel auch die Vor-Ort-Beratung
für IT-unerfahrene, ältere Menschen beibehalten werden. Hinsichtlich der Rolle und Kompetenzen der Pflegepersonen begrüßt der GKV-Spitzenverband die durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) erfolgte Erweiterung der Befugnisse für Pflegefachpersonen. Aufgrund ihrer Nähe zum Patienten und häufigen Anwesenheit in Pflegesituationen ist die stärkere Einbindung der Pflegefachpersonen in die Versorgung – etwa bei Folgeversorgungen von Hilfsmitteln im Rahmen der häuslichen Krankenpflege – sinnvoll und zum Nutzen der Patienten. Künftige Entwicklungen sollten die Qualifikationen und neuen Berufsbilder in der Pflege berücksichtigen.

Peter Fröhlingsdorf stellte das Projekt „VersorgungsWert“ vor, das gemeinsam mit Reha Kind e.V., dem QVH und weiteren Initiatoren ins Leben gerufen worden ist, um die gesundheitsökonomische Evidenzbasis der Hilfsmittelversorgung zu stärken und dadurch deren Verbesserung zu fördern. Angesichts des steigenden Nachweisdrucks und fehlender strukturierter Argumentationshilfen zielt die Initiative darauf ab, wissenschaftliche Erkenntnisse (bevorzugt aus Registern und hochwertigen Studien/RCTs, auch international) systematisch zu
analysieren und in nutzbare, handhabbare Argumente für den Versorgungsalltag zu übersetzen.
Der Fokus liegt dabei auf der Verbindung von individuellem Versorgungsnutzen und gesamtökonomischen Aspekten (budget- und spartenübergreifend).
Das Vorgehen beinhaltet die Analyse ausgewählter Studien nach strukturierten Kriterien (Versorgungsnutzen, ökonomische Wirkung, praktische Relevanz) unter Nutzung eines hybriden Modells aus KI-Vorrecherche und manueller Fachexperten-Auswertung. Bereits 14 Studien zu Hilfsmittelgruppen wie Rollstühlen, Orthesen oder Kommunikationshilfen wurden ausgewertet. Zentrale Erkenntnisse daraus belegen, dass frühzeitige, individuelle Hilfsmittelversorgung zu mehr Selbstständigkeit, reduziertem Pflegebedarf, gesenkten Folgekosten (z.B. weniger Operationen) und besseren Teilhabe- und Bildungschancen führt.
Das Ziel ist der Aufbau einer neutralen, webbasierten Evidenzplattform mit Such- und Kategoriefunktionen, die allen Akteuren der Hilfsmittelversorgung dient und über ein Pay-per-use oder Abo-Modell finanziert werden soll, um eine Selbsttragfähigkeit zu erreichen. Bislang wurde das Projekt ehrenamtlich mit punktueller Finanzierung durch Reha Kind und QVH vorangetrieben.
Für die nächsten Schritte – die technische Umsetzung und den Launch der Plattform – wird dringend eine Startinvestition benötigt. Das Projekt ist auf die finanzielle Unterstützung von Akteuren (neutrale Vereine, Fachgesellschaften, Hersteller, Kostenträger etc.) angewiesen und strebt eine schlanke Governance ohne Fördermittel an.

Dr. Sandra Carius vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sprach über die Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen, um einen schnellen und passgenauen Zugang zu gewährleisten.
Der G-BA, Richtliniengeber der GKV, hat die Hilfsmittel-Richtlinie angepasst, um den individuellen Bedarf und die Teilhabeziele des SGB IX bei schweren und komplexen Behinderungen (wie Hörsehbehinderung oder Querschnittslähmung) besser zu berücksichtigen. Ärzte müssen den Bedarf künftig
unter Nutzung der ICF-Klassifikation dezidiert beschreiben, statt nur Diagnosen zu nennen. Die neuen Regeln sollen Verschlechterungen und Komplikationen vermeiden – auch wenn die Funktion teilweise noch vorhanden sein sollte. Dies ist besonders relevant für Patienten mit MECFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom), bei denen jede Überforderung eine gesundheitliche Abwärtsspirale auslösen könnte.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) eine neue Regelung eingeführt: Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn eine Empfehlung eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) vorliegt. Dadurch entfällt in diesen Fällen die separate Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch den Medizinischen Dienst (MD), was die Versorgung beschleunigen soll. Eine ärztliche Verordnung mit spezifischen Angaben ist bei therapeutisch notwendigen Versorgungen jedoch weiterhin erforderlich.
Carius betonte die geplante Erweiterung der Verordnungskompetenz für Pflegefachpersonen. Diese dürfen künftig bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) sowie die dafür nötigen Hilfsmittel verordnen – eine Befugnis, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten war. Der G-BA begrüßt die Kompetenzübertragung, sieht jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten und potenzielle Reibungsverluste in der Versorgungskontinuität. Grund dafür sind die unterschiedlichen Regelwerke für die ärztliche Erstverordnung und die pflegerische Folgeverordnung. Eine gute Abstimmung in der praktischen Umsetzung sei daher essenziell.
Abschließend wurde der Aufbau eines Medizinprodukte-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diskutiert, wobei Carius Bedenken äußerte, dass die wissenschaftliche Weiterentwicklung und die Stärkung der Community besser außerhalb einer Bundesoberbehörde verortet wären, um flexibler auf spezielle Anforderungen aus dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) reagieren zu können.

Patrick Göllners (QVH e.V.) Vortrag befasste sich mit der ICF, der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, als einem essentiellen Instrument zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung und zur Sichtbarmachung der Versorgungsqualität.
Die ICF, eine Klassifikation der WHO, etablierte eine einheitliche, standardisierte Sprache zur Beschreibung der Auswirkungen einer Diagnose auf die Aktivitäten und die Teilhabe (Partizipation) des Menschen. Göllner betonte, dass die bloße
Diagnose keine Aussage über die Notwendigkeit eines Hilfsmittels zulasse; vielmehr müsse die ICF, die bereits im SGB IX, der Hilfsmittel-Richtlinie und der Rechtsprechung (Bundessozialgericht) verankert ist, angewendet werden, um den individuellen Bedarf und die Verbesserung der Lebensbereiche durch das Hilfsmittel klar zu argumentieren.
Er plädierte dafür, die ICF auch für die Registerforschung im Hilfsmittelbereich zu nutzen. Durch standardisierte Messungen zu verschiedenen Zeitpunkten (vor, nach Abgabe, und nach 3-6 Monaten) könnten die Einschränkungen des Patienten (skaliert von 0 bis 4) und die durch das Hilfsmittel erzielte Zielerreichung objektiv und subjektiv erfasst werden. Dies soll helfen, systematische Fehler und Fehlversorgungen aufzudecken, qualifizierte Standards abzuleiten, Schulungsbedarfe zu erkennen und die Genehmigungsprozesse der Kostenträger zu optimieren und zu verschlanken.
Abschließend wurde diskutiert, wie die Rolle der Leistungserbringer (wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen) bei der Bedarfsermittlung und Begründung der Hilfsmittelversorgung in Richtlinien und Verträgen stärker anerkannt werden könne, da oftmals erst im interdisziplinären Austausch die Präzisierung der exakten Hilfsmittelauswahl erfolgt.

Sabine Mertsch und Jürgen Stumpf stellten den aktuellen Stand des Pilotprojektes zur Ergebnisqualität der Schuhversorgung des diabetischen Fußes vor, welches als Blaupause dienen soll, um den Nutzen für Patienten und die Adhärenz zu validieren.
Das übergeordnete Ziel des Projekts ist die fundierte, faktenbasierte Dokumentation der Ergebnisqualität in der Hilfsmittelversorgung, um deren Nutzen und positive Effekte nachzuweisen. Da in Deutschland entsprechende Daten fehlen, müssen derzeit internationale Studien herangezogen werden. Die erhobenen Daten sollen neutral, standardisiert, elektronisch erfassbar, auswertbar und praxistauglich sein, mit geringem Zeit- und Erfassungsaufwand, um eine breite Anwendung zu gewährleisten. Zudem muss die Datenerfassung über einen längeren Zeitraum erfolgen, um auch Spätfolgen und Komorbiditäten zu berücksichtigen.
Es wird angestrebt, Real World Daten und von Patienten generierte Daten in die Versorgungsforschung einzubeziehen da für diesen Bereich bereits eine gute internationale Studienlage
vorliegt, eine aktuelle internationale- und nationale Leitlinie als Basis zur Beschreibung entsprechender Patientengruppen dienen kann und die gesundheitsökonomische Bedeutung von herausragender Wichtigkeit für das Gesundheitssystem ist (das diabetische Fußsyndrom verursacht die höchsten Kosten im klinischen Bereich von Diabetespatienten). Damit können individuelle Versorgungsziele und die tatsächlichen Effekte auf den Alltag sowie die Adhärenz erfasst werden, um so eine gute wirtschaftliche Versorgung zu belegen.
Als Pilotprojekt wurde die Schuhversorgung des diabetischen Fußsyndroms gewählt, da sie weltweit eines der absolut wichtigsten und am häufigsten angewendeten Hilfsmittel zur Prävention und Behandlung von Komplikationen beim Diabetischen Fußsyndrom ist und hohe sektorübergreifende Kosten verursacht. Ziel ist die Reduktion der Rezidivrate (aktuell 30-40% pro Jahr) durch Steigerung der Adhärenz (Tragen des Hilfsmittels für mindestens 80% der Zeit), was die Rate halbieren kann. Die Datenbasis des Projekts wird durch die ärztliche Verordnung (Risikogruppen-Zuordnung nach Leitlinien), den Hilfsmittel-Inverkehrbringer und einen speziell entwickelten Patientenfragebogen (MOS-Bogen, ergänzt um ICF-Kriterien wie Gehfähigkeit und Adhärenz-relevante Fragen wie das Aussehen der Schuhe) gebildet. Die Adhärenz-Prüfung soll durch einen Wärmesensor im Hilfsmittel erfolgen. Für die technische Umsetzung der Datenerfassung wurde bereits ein Pilotprojekt mit einer App-Lösung an der Hochschule Fulda durchgeführt, und für das Register wird eine Zusammenarbeit mit der Open Source Datenbank der Firma Osse (Professor Storf) angestrebt. Die Initiatoren betonen, dass das Projekt die Blaupause für weitere, evidenz-relatierte QVH-Projekte in der Hilfsmittelversorgung sein soll.

Stefan Jentsch präsentierte die Ergebnisse des von SPECTARIS initiierten Hilfsmittel-Versorgungs-Barometers 2025, der größten deutschen Patientenbefragung (2455 Online-Teilnehmer) unter Schlafapnoe-Patienten. Die Umfrage sollte die Patientenzufriedenheit und die Akzeptanz digitaler Angebote ermitteln, um die Versorgung zu verbessern und politische Argumente zu untermauern.
Die Befragung belegt, dass ein nachhaltiger Therapieerfolg die sinnvolle Kombination digitaler Innovationen und wertvoller persönlicher Kontakte
der Leistungserbringer erfordert. Eine sektorübergreifende Versorgung (Klinik, Ambulanz, Hilfsmittelversorger) sowie der persönliche Kontakt sind essentiell.
Während die Zufriedenheit mit Fachärzten und Versorgern hoch ist (letztere besonders gelobt für ihren Service), besteht Verbesserungsbedarf beim Schlafkomfort und der Geräte-Handhabung. Hierbei spielt der Hilfsmittelversorger eine Schlüsselrolle. Besonders bemerkenswert ist der ausdrückliche Wunsch der Patienten nach digitaler Therapiebegleitung (Telemonitoring), da Datenschutz-Ängste kaum mehr ein Thema sind.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse kooperiert SPECTARIS nun mit der DGTelemed, um digitale Lösungen zu standardisieren und deren zeitnahe Überführung in die Regelversorgung zur praktischen Umsetzung und Vergütung zu entwickeln.

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