Berlin Veranstaltung 2016

Qualitätsforum 2016

Programm

Begrüßung

Norbert Aumann,
Geschäftsführer der Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH

Hubertus Lasthaus,
Vorstandsvorsitzender Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH)
Anlässlich des Weltqualitätstages fand am 10.11.2016 das 5. Qualitätsforum des Qualitätsverbundes Hilfsmittel e.V. (QVH) im Otto Bock Science Center Medizintechnik in Berlin statt. Rund 80 Teilnehmer kamen, um sich zum Thema „Versorgungsqualität im Hilfsmittelmarkt – Wo stehen wir heute und was bringt die Zukunft?“ zu informieren und mit zu diskutieren. Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) stand bei den Rednern im Mittelpunkt.

Bilder vom Qualitätsforum 2016

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Norbert Aumann, Geschäftsführer der Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH, begrüßte die Teilnehmer und stimmte sie auf einen interessanten Tag ein, an dem die erste Lesung des viel diskutierten Gesetzesentwurfes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) auf der Tagesordnung im deutschen Bundestag stand. Der Vorstandsvorsitzende des QVH, Hubertus Lasthaus, kritisierte, dass bei Ausschreibungen nach wie vor der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist und diesen Preiskampf immer mehr Beteiligte verlieren. Aber auch „Open-House“ Verträge erzeugen Druck und wirken sich negativ auf die Versorgungsqualität aus. Herr Lasthaus machte deutlich, dass der QVH sich weiterhin für das Thema Qualität in der Versorgung stark machen wird.

Das Motto „Qualität verbindet“ zog sich wie ein roter Faden durch den Vortrag von Rechtsanwalt Burkhard Gossens. Dabei machte er deutlich, dass Qualität durch Vertrauen und Zusammenarbeit aller Beteiligten entsteht. Er erläuterte den Teilnehmern die juristischen Grundsätze zum Schließen von Verträgen und welche Besonderheiten im Gesundheitswesen zu beachten sind. Er wünscht sich mehr Qualität bei der Abfassung von Verträgen. „Dabei sollten Verweisungen, z.B. auf gesetzliche Bestimmungen im SGB, auf Richtlinien und Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes etc., immer durch detaillierte Leistungsbeschreibungen ergänzt werden“, führte Gossens aus.

Der angekündigte Andreas Brandhorst, Referatsleiter im Bundesministerium für Gesundheit, musste seinen Vortrag absagen. Frau Meyerhoff-Grienberger übernahm und präsentierte den Teilnehmern die Analyse und Bewertung des GKV-Spitzenverbandes zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Die „Beachtung von preisfremden Qualitätskriterien“, soweit diese auftragsbezogen und wirtschaftlich sind, werden vom GKV-Spitzenverband positiv bewertet. Die geplante 40/60 Regelung zur Zuschlagserteilung bei Ausschreibungen wird als nicht rechtssicher, nicht umsetzbar und nicht zielführend betrachtet. Das Gesetz beinhaltet „umwälzende Dinge“ und wird dazu beitragen, dass die Versorgung für die Patienten verbessert wird, lautete das Fazit.

Oliver Harks, Bereichsleiter Einkaufsmanagement der GWQ ServicePlus AG, präsentierte in seinem Vortrag die Herangehensweise der GWQ bei der Vertragsgestaltung im Hilfsmittelbereich. „Qualität ist die Kombination aus Produkt- und Dienstleistungsmerkmalen und ohne hinreichende Qualität gibt es keine Wirtschaftlichkeit“, erläuterte Harks. Für ihn erstaunlich ist, dass im Gesetzesentwurf, in dem es ja um die Verbesserung der Versorgung geht, das Wort Überwachung 22 mal auftaucht. „Zur Vermeidung von hohen bürokratischen Aufwendungen muss ein sinnvolles Maß zwischen Kontrolle und Controlling gefunden werden“, so Harks. „Was beim Versicherten durch das HHVG schlussendlich versorgungsverbessernd ankommt, muss sich erst beweisen und steht aber zu 100% in Abhängigkeit des Zusammenwirkens der Akteure“, so Harks weiter.

Der Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik Klaus-Jürgen Lotz stellt eingangs seines Vortrages die Frage, „Von welchen neuen Dingen im HHVG die Rede ist?“. „In vielen Verträgen haben wir schon die im Gesetz enthaltenen Dokumentationspflichten“. Lotz setzt sich sehr kritisch mit dem Gesetzesentwurf auseinander und forderte Anpassungen, insbesondere ein verbrieftes Mitspracherecht bei der Gestaltung der Verfahrensordnung zum Hilfsmittelverzeichnis. „Die Krankenkassen müssen verstehen, dass die Ausschreibung den Markt ruiniert und langfristig teuer ist und wenn wir uns weiter unterbieten, freuen sich nur wenige“, lautete die abschließende Botschaft.

Rechtsanwalt Burkhard Goßens, Berlin

Qualität in Verträgen als geschuldete Leistung und deren Umsetzung

Carla Meyerhoff-Grienberger, GKV-Spitzenverband

Sicherung und Stärkung von Versorgungsqualität in der Hilfsmittelversorgung im Mittelpunkt politischen Handelns

Oliver Harks, GWQ ServicePlus AG, Bereichsleiter Einkaufsmanagement

127 SGB V im Kontext der Weiterentwicklung der Qualität der Hilfsmittelversorgung: Spezifische Herausforderungen für Krankenkassen bei der Vertragsgestaltung

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